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Freitag, 7. September 2012

Demokratische Meinungsfreiheit

So ist die Demokratie: Eine Meinung verantwortet der Einzelne nicht vor sich, nicht vor Gott und der Welt, sondern vor dem Demos, genauer vor den Beamten von des Demos Gnaden. Und so schreibt der Demokrat auch in seinem Vorschriftenwahn (er ist ein absolutistischer Kontrollfreak) jedem Produzenten einer Meinung vor, auf jedem Meinungserzeugnis seine volle polizeiliche Adresse anzugeben. Meinungen fürchtet der Demokrat mehr als alles andere. Sie sind ihm gefährlich und Meinungsträger werden durch ihn scharf überwacht. Nicht einmal der Produzent von als Lebensmitteln deklariertem Abfall muß im Namen des Volkes und seiner Papiergesetze seine Produkte mit seiner Adresse versehen. Nur den Produzenten von Meinungen, den Boten von Nachrichten, den Vermittlern von Wissen schreibt der Demokrat vor, jederzeit dem Volkszorn und dem Zugriff seiner bewaffneten Schergen unmittelbar und persönlich Zielscheibe zu sein. Das sollte zur Abschreckung genügen. Und als echter Demokrat schützt er die Meinungsfreiheit auf seine Weise: Sie wird im Grundgesetz zu Papier gebracht und § 1 aller demokratischen Pressegesetze lautet: Die Presse ist frei. Da soll noch 'mal einer 'was sagen.