Sonntag, 6. April 2008

Schulzwang 1938 - 2008

Zur Kontinuität des modernen und demokratischen nationalsozialistischen Wohlfahrtsstaates* von 1933 bis heute gehört neben der Postulierung einer angeblichen Schulpflicht auch der gewaltsame Schulzwang, den der nationalsozialistische Reichsminister "für" Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Bernhard Rust zusammen mit des Volkes Führer und Reichskanzler Adolf Hitler 1938, also vor 70 Jahren, erstmalig zu Papier brachte** - und ob des Volkes Papiergesetzgläubigkeit damit auch zur Geltung. Recht und Unrecht, Anmaßung und Wahn sind keine gültigen Kriterien in Demokratien: Hier zählt allein die - wie auch immer gezählte - Mehrheit. Sie herrscht leicht ohne jede weitere Rücksicht. Und auch heute noch zwingen die staatlichen Demokraten Kinder in ihre Schulen zur Sozialisation in ihr Unrechtssystem. Und wähnen in ihrer anmaßenden Verblendung sich doch in einem Rechtsstaat, obschon selbst Art. 6 des Grundgesetzes für (!***) die Bundesrepublik Deutschland das natürliche Sorgerecht bei den Eltern sieht. Dieses vorstaatliche Recht kann selbstredend nicht rechtmäßig aberkannt werden. Die Staatler haben kein Recht, auch nicht werktags von 8 bis 16 Uhr, den Aufenthalt der Kinder zu bestimmen. Diese staatliche Freiheitsberaubung war, ist und bleibt Unrecht, die Anwendung von Schulzwang ein Verbrechen.


* Götz Aly, Hitlers Volksstaat und Götz Aly, Macht - Geist - Wahn. Kontinuitäten deutschen Denkens
** Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich
(Reichsschulpflichtgesetz) vom 6. Juli 1938

*** Normalerweise gibt das Volk sich eine Verfassung. Hier wurde von den interessierten Mächtigen das Volk bevormundet.

Keine Kommentare: